
Kommunale Jugendarbeit ist die vom Landkreis - als örtlich-öffentlicher Träger der Jugendhilfe - getragene Jugendarbeit. Sie ist Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet.
Hauptziel der Kommunalen Jugendarbeit ist es, infrastrukturelle Bedingungen herzustellen oder zu fördern, damit Jugendarbeit geschehen kann, die den Wünschen, Bedürfnissen und Anforderungen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird.
In Bayern sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in ihrem Wirkungskreis für Jugendarbeit zuständig. Die Kommunale Jugendarbeit sorgt im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des Landkreises dafür, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Dies geschieht unter anderem durch Beratung, Strukturplanung, Konzeptbildung und Vernetzung.
Unter der Maßgabe förderliche Bedingungen für Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, richtet sich die Kommunale Jugendarbeit an folgende Zielgruppen:
Gestaltung und Wahrnehmung der Gesamtverantwortung nach § 79 KJHG - Beratung, Unterstützung und Förderung der kreisangehörigen Gemeinden
Die Kommunale Jugendarbeit ist in erster Linie für die Fachberatung in Sachen Jugendarbeit zuständig. Primäre Ansprechpartner sind die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung bei den kreisangehörigen Gemeinden und Städten. Im direkten Zusammenhang wendet sich die Kommunale Jugendarbeit auch - sofern vorhanden - an die hauptamtlichen Gemeindejugendpflegerinnen und -jugendpfleger, denen gemäß Artikel 17 Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz die Aufgabe der Jugendarbeit obliegt.
Die Kommunale Jugendarbeit sorgt in diesem Kontext dafür, dass die erforderliche Infrastruktur und Qualitätsstandards geschaffen und umgesetzt werden - sie nimmt so die Aufgabe der Gesamtverantwortung nach § 79 Kinder- und Jugendhilfegesetz wahr. Die Beratung findet in Gesprächen mit Bürgermeistern und kommunalen Entscheidungsträgern statt, aber auch durch Präsentationen in Gremien usw.
Für interessierte Gemeinderäte und Bürgermeister werden in regelmäßigen Abständen Diskussionsforen und Fortbildungen konzipiert und angeboten.
Organisation der Fachbasis und Vernetzung der Institutionen
Die Kommunale Jugendarbeit sorgt dafür, dass ein fachlicher Austausch zwischen den hauptamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen stattfindet. über das "Fachforum für Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Dachau" gestaltet sie eine Plattform des Informationsaustausches, und sorgt so für Vernetzung und kollegiale Unterstützung.
Förderung und Konzipierung von Modellprojekten und Initiativen
Die sukzessive Differenzierung und der ständige Ausbau der Jugendarbeitslandschaft geschieht häufig über die Schaffung und Begleitung von Modellprojekten. Der Bund und der Freistaat Bayern fördern bestimmte Modellprojekte, und sorgen so für Anschubhilfe. Die finanzielle Planung und Organisation, sowie die fachliche Implementierung sind Aufgaben der Kreisjugendpflege.
Ferienfahrten / Ferienprogramm
Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises bietet für die Kinder und Jugendlichen als Ergänzung zu den Offerten der Gemeinden und der freien Träger ein eigenes Ferienprogramm an. Die Kommunale Jugendarbeit konzipiert diese Ferienangebote bzw. Fahrten, sucht und bildet geeignete Ferienbetreuer aus, und übernimmt die Organisation und Abrechnung. Die Bewerbung dieser und vieler anderer Angebote freier Träger findet über die Ferienbroschüre des Landkreises statt, die ebenfalls von der Kommunalen Jugendarbeit gestaltet und verteilt wird.
Die Ferieninfos werden jeweils Anfang des Jahres (Februar) über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler des Landkreises verteilt. Darüber hinaus kann man die Broschüre direkt bei der Kommunalen Jugendarbeit beziehen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist integraler Bestandteil des Arbeitsfeldes der Kommunalen Jugendarbeit. Mit Angeboten und Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, kritik- und entscheidungsfähig zu werden, um sich vor gefährdenden Einflüssen schützen zu können.
Mittelbar richtet sich die Kommunale Jugendarbeit mit ihren Angeboten auch an interessierte Eltern, Elternbeiräte, Schulen etc.
Jugendhilfeplanung
Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist durch § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, den Bedarf an Einrichtungen und Diensten festzustellen, und die Umsetzung des mittelfristigen Bedarfs zu planen. Dabei sind Kinder und Jugendliche zu beteiligen -
der Planungsprozess ist mit kreisangehörigen Gemeinden, sowie den freien Trägern der Jugendhilfe abzustimmen. Die Jugendhilfeplanung reicht demnach von Ideenwerkstätten von Kindern bis hin zu Präsentationen im Rahmen von politischen Gremien.
Aufbau, Pflege und Erweiterung eines Kontaktnetzwerkes
Die Kommunale Jugendarbeit arbeitet mit einer Vielzahl von Institutionen und Organisationen unmittelbar zusammen. Mit einer noch größeren Zahl findet eine mittelbare Zusammenarbeit statt - Ziel und Gegenstand ist hier die Gewährleistung eines stetigen und bilateralen Informationsflusses. Nur so können Trends und Entwicklungen schnell erkannt, bzw. entsprechend darauf reagiert werden.
Öffentlichkeitsarbeit, Aussenvertretung und Aussendarstellung der Jugendarbeit
Die Kommunale Jugendarbeit sorgt als Gesamtverantwortlicher für die Jugendarbeit im Landkreis für eine adäquate Außendarstellung der Jugendarbeit.
Daneben ist die Vertretung in bestimmten Arbeitskreisen und Gremien verpflichtend für die Kreisjugendpflege. Auch hier ist die Vernetzung und die Informationsgewinnung Hauptaufgabe und Ansatzpunkt für neue Initiativen.Unter die Rubrik Außenvertretung fallen auch die Konzipierung und Durchführung von Fortbildungen und Seminaren rund um diverse Themen der Jugendarbeit, wie z.B. Gewalt, Sucht, Jugendpolitik usw.
Organisation Materialpool / Jugendfreizeitanlage Ainhofen
Die Kommunale Jugendarbeit engagiert sich nicht nur indirekt, sondern auch ganz unmittelbar dafür, dass Jugendarbeit vor Ort stattfinden kann.
So unterhält das Amt für Jugend und Familie einen Materialpool, u.a. eine Luftmatte (ähnlich Hüpfburg), eine mobile Basketballanlage, sowie eine Saftbar mit Ausstattungsgegenständen zur Zubereitung von alkoholfreien Cocktails und Getränken. Diese Materialien können gegen eine geringe Gebühr über das ZACK - Büro für kommunale Jugendarbeit entliehen werden.
| Anschrift Landratsamt Dachau Kommunale Jugendarbeit, Zack-Büro Augsburger Straße 61 85221 Dachau | Öffnungszeiten Nach telefonischer Vereinbarung |
| Telefon 08131/354975 | Fax 08131/354976 |
| E-Mail jugendamt@lra-dah.bayern.de |